Die 4. Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 08.01.2018 veröffentlicht worden. Mit dieser Änderung wird der Leistungsumfang einer Gefährdungsanalyse, die im Fall der Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 Legionellen spp pro 100 ml zu erstellen ist, rechtlich verbindlich eingeführt (§3 Nummer13 TrinkwV) und verlangt praktisch ein Gutachten über den Zustand der Trinkwasser-Installation. Diese Leistung führen  wir als erfahrener Sachverständiger (Rainer Kryschi) bereits seit über 25 Jahren durch.. 

Eine weitere wesentliche Änderung der TrinkwV betrifft den Vollzug der Trinkwasserverordnung: Ein zugelassenes Labor muss Grenzwert-Überschreitungen unverzüglich auch an die zuständige Überwachungsbehörde senden.

 

 

 

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